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| Als Pflegesachleistungen erstattet die Pflegekasse in | |||||||||
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| Die Kosten für die Leistungen
der Pflegeversicherung nach SGB XI rechnen wir auch direkt mit den Pflegekassen
ab. Ist der Leistungsbedarf höher als die Erstattung der Pflegekasse,
muss der Restbetrag selbst gezahlt werden. Bei Menschen, die Unterstützung
vom Sozialamt erhalten, übernimmt die zusätzlichen Kosten nach
Abklärung ebenfalls das Sozialamt. Der Stundenpreis beträgt derzeit 29,10 € für Pflegeleistungen und 15,84€ für Hauswirtschaftliche Leistungen. Die Fahrtkostenpauschale beträgt wochentags 4,83 € und am Wochenende und feiertags 9,66 € Nach § 45b Abs.1 des Pflegeversicherungsgesetzes kann ein zusätzlicher Betreuungsbetrag bis max. 2.400,00 € pro Jahr für Menschen mit einem erheblichen und dauerhaften Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung bei der Pflegekasse beantragt werden. Ist die private Pflegekraft erkrankt, im Urlaub oder verhindert, kann
der Pflegebedürftige im Rahmen der Pflegestufe bis zu 1.510 Euro
jährlich in Anspruch nehmen und hierfür pflegerische oder hauswirtschaftliche
Hilfen mit unserem Pflegedienst vereinbaren. |
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