Kosten

Die Behandlungspflege nach SGB V, die vom Arzt verordnet wird, rechnen wir direkt mit den Krankenkassen ab, sobald die Genehmigung durch die Krankenkasse erteilt wurde. Gerne klären wir Sie individuell über die Kostenübername durch die Krankenkassen auf.

Jeder Kunde bekommt vor Beginn unserer Tätigkeit einen Kostenvoranschlag, der nach seinen individuellen Wünschen der Versorgung erstellt und mit ihm besprochen wird, so dass deutlich ist, ob die Leistungen der Pflegekasse ausreichen. Über Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Sozialleistungen nach SGB XII (Sozialhilfe) informiert die Pflegedienstleitung und unterstützt Sie bei der Antragstellung.

Als ambulante Pflegesachleistungen erstattet die Pflegekasse:

Pflegegrad 2                                  max. Leistungen pro Monat     761,00 €
Pflegegrad 3 max. Leistungen pro Monat  1.432,00 €
Pflegegrad 4    max. Leistungen pro Monat  1.778,00 €
Pflegegrad 5 max. Leistungen pro Monat  2.200,00 €

 

Ambulante Pflegesachleistungen können für die Hilfe durch einen Pflegedienst in der Häuslichkeit eingesetzt werden.  In allen Pflegegraden besteht ein einheitlicher Leistungsanspruch auf einen zusätzlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125,00 €. 

 


Die Kosten für die Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI können wir auch direkt mit den Pflegekassen abrechnen. Ist der Leistungsbedarf höher als die Erstattung der Pflegekasse, entsteht ein Eigenanteil. Bei Menschen, die Unterstützung vom Sozialamt erhalten, übernimmt die zusätzlichen Kosten nach Abklärung ebenfalls das Sozialamt.

 

Nach § 45 SGB XI stehen allen Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5) zusätzliche Entlastungsleistungen zu. Die Pflegekasse kann die Aufwendungen für zusätzliche Entlastungsleistungen in Höhe von 125,00 € monatlich/1.500,00 € jährlich ersetzen. 

 

Ist die private Pflegeperson erkrankt, im Urlaub oder verhindert, kann der Pflegebedürftige im Rahmen des Pflegegrades bis zu 3.539 € jährlich im Rahmen der Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen und hierfür körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfe bei der Haushaltsführung mit unserem Pflegedienst vereinbaren.

 


Beratungen sind grundsätzlich kostenlos!  Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Experten.

 

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