Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach § 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dies wird oft auch als verpflichtender Beratungseinsatz oder Beratungsbesuch bezeichnet. Dieser Beratungsbesuch ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend (halbjährlich, das bedeutet 2x im Jahr) und wird von einem Pflegeberater/Pflegefachkraft des Ambulanten Pflegedienstes Mainterrasse durchgeführt.
In dem Beratungsbesuch wird die Pflege- und Betreuungssituation überprüft, der Pflegeberater beurteilt, ob Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt sind. Darüber hinaus werden u.a. folgende Themen besprochen:
Der Beratungseinsatz durch den Pflegedienst ist für die pflegebedürftige Person kostenfrei. Bei einer Nichtberatung droht der Verlust des Pflegegeldes durch die Pflegekasse, nehmen Sie also sofort Kontakt zu Ihren Pflegeexperten auf:
Kontakt- und Terminanfrage: Pflegeberatung/Pflegekasse