Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann die finanzielle Belastung für den einzelnen Besucher dadurch gemildert werden, dass die Zahlung von Pflegegeld in Anspruch genommen wird – sei es von der Krankenkasse oder vom Sozialamt. Die Mitarbeiter der Verwaltung sind gerne dabei behilflich, die Möglichkeiten der Kostenerstattung zu prüfen und Anträge zu stellen.