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Versicherte, die die Voraussetzungen des § 45a (SGB XI) erfüllen, können je nach Umfang des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.
Auch wenn Sie in Ihrer körperlichen Bewegungsfreiheit – vorübergehend – eingeschränkt sind und Sie beispielsweise nicht mehr selbst Auto fahren können oder möchten, müssen Sie auf Aktivitäten außerhalb Ihres eigenen Wohnraums nicht verzichten.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsteams übernehmen folgende Bereiche: