Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege

In der "Mainterrasse" gibt es 10 "eingestreute" Kurzzeitpflegeplätze.

Das bedeutet, wenn ein Langzeitpflegeplatz frei ist, kann dieser auch von einem Kurzzeitpflegegast bis zu 4 Wochen im Jahr gemietet werden.

Kurzzeitpflege ist sinnvoll, wenn z.B. pflegende Angehörige in Urlaub fahren möchten oder auch durch einen Kurzzeitpflegeaufenthalt eine Langzeitpflege verhindert werden kann.

Ist die private Pflegeperson vorübergehend an der Pflege gehindert oder muss einfach einmal ausspannen, beteiligt sich die Pflegeversicherung an den nachgewiesenen Kosten einer Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege zu Hause für längstens 6 Wochen (48 Tage) je Kalenderjahr.

Verhinderungspflege kann erstmalig beantragt werden, nachdem die private Pflegeperson die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat.

 

 

Sollten Sie die Kurzzeitpflege oder die Verhinderungspflege benötigen, rufen Sie uns einfach an: Tel. 06181–66720.


Wir beraten Sie umfassend, gerne können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin mit uns vereinbaren.

 

Ihre Kontaktanfrage

 


Alles, was Sie zur Kurzzeitpflege wissen müssen, erfahren Sie unter "Wohnen mit Pflege" auf dieser Website.

 

Jobs

Hier finden Sie unsere Jobangebote

 

Zu den Jobs